Kann ich den Vertrag nach Ablauf der Mietfrist auch problemlos verlängern?

Kann ich den Vertrag nach Ablauf der Mietfrist auch problemlos verlängern?

Ja, der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nach Ablauf der Mindestmietdauer jederzeit gekündigt werden. Du kannst das Instrument natürlich, solange du möchtest, einfach weiter mieten. Du kannst auch jederzeit auch von einer kürzeren in eine längere Mindestmietdauer wechseln. Die bereits gezahlten Monatsraten werden zwar nicht erstattet, allerdings die bereits erfolgten Mietmonate auf die Mindestmietdauer angerechnet.

Beispiel: Du entscheidest dich im 4. Monat – bei einer ursprünglichen Mindestmietdauer von 6 Monaten -, dass du das Instrument für insgesamt mindestens 12 Monate mieten möchtest. Wir ändern deinen Vertrag ab dem 5. Monat auf die aktuell gültige Gebühr für 12 Monate Mindestmietdauer. Nach Ablauf der insgesamt 12 Monate kannst du das Instrument jederzeit zurückgeben oder natürlich einfach weiter mieten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert